Darf mich der Kfz-Gutachter rechtlich beraten?

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Eine ganz klare Antwort von uns: Nein!
Der sachverständige Gutachter stellt objektiv die Sachlage fest. Im Pkw Bereich hat dies die Bedeutung, dass der Kfz Gutachter wegen seiner Ausbildung und seines Spezialverständnisses Schäden richtig einzuschätzen weiß. Seine Wertung ist von den Rückschlüssen, wie sich der Unfall ereignet hat, bis zur Wiedererlangung des Ur-Zustands eines Pkws aussagekräftig. Außerdem kann ein Auto Gutachter die realen Kosten für Reparaturen, den tatsächlichen Wert, den Verlust an Wert oder den Wertzuwachs von Autos mit den ihm bereit gestellten Daten determinieren. Dem Kfz-Gutachter ist es nur erlaubt, sich zu technischen Fragen zu äußern. Das tut er durch eine Stellungnahme oder Beratung.
Beispiel warum ein Kfz-Gutachter niemanden rechtlich beraten darf
Um ein Beispiel zu nennen: Er unterstützt bei einem Kfz-Gutachten, welches von einer Versicherung eingereicht wurde und bei welchem die Höhe des Schadens gekürzt wurde. Er hat die Möglichkeit und Berechtigung, zu allen technischen Rationalisierungen Stellung zu nehmen.
Wenn es dann um weitere Rechtsfragen geht, muss ein Rechtsanwalt zurate gezogen werden. Nur der Anwalt darf letztendlich eine rechtliche Beratung vornehmen. Wir raten dringend dazu, im Falle eines Haftpflichtschadens einen Solchen zur Durchführung der Ansprüche zu kontaktieren. Dessen Kosten werden durch die Versicherung des Gegners übernommen. Einen exakten Überblick all Ihrer Rechte, wenn Sie einen Haftpflichtschaden haben, können Sie unter dem Menüpunkt „Weshalb sollte ein Anwalt nach einem Unfall eingeschaltet werden?“ nachlesen. Dort erfahren Sie alles zu diesem Themenkomplex, was Sie wissen müssen.
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