Ist es der gegnerischen Versicherung erlaubt, eine Nachbesichtigung zu verlangen?

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Muss ich meine Zustimmung geben, wenn die gegnerische Versicherung eine Nachbesserung wünscht?

Die Antwort ist klar und deutlich: NEIN!

In Deutschland gibt es ganz eindeutige Gesetze, die besagen, dass der Geschädigte lediglich Beweise vorlegen muss, die den Schaden bezeugen. Aus diesem Grunde kann er sich auch dagegen entscheiden, dass Dritte den Schaden begutachten wollen. Und er muss dafür nicht einmal Gründe nennen. Er ist niemandem eine Rechenschaft schuldig.

Nur der Richter könnte das letztendlich per Beschluss anordnen, und auch nur, wenn für ihn Zweifel an der Richtigkeit bestehen. Durch ein Gegengutachten, welches er anordnen kann, kann er dann letztendlich ein Urteil fällen. Dieser richterlichen Entscheidung muss sich der Geschädigte letztendlich dann auch fügen.

Wenn Sie bereits ein eigenes Gutachten durch einen freien Kfz-Gutachter zur Schadensfeststellung haben, ist dies in den meisten Fällen ausreichend, Sie können so ihren Schadenersatz rechtssicher einfordern. Sollte die Versicherung des Opponenten jedoch Zweifel an der Korrektheit der Arbeit vom Gutachter haben und deshalb eine Nachbesichtigung einfordern, so muss das ausführlich begründet werden. Die Versicherung muss schon sachlich vorweisen, warum das erforderlich sein soll und Ihr Kfz-Gutachter eine Fehleinschätzung gemacht haben soll. Ist das nicht plausibel, lehnen Sie das einfach ab! Das Recht haben Sie ohne Wenn und Aber. Sie sind immer Herr oder Herrin des ganzen Verfahrens. Wie gesagt, kann letztendlich nur ein Richter etwas anderes diktieren. Aber sonst niemand.

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