Muss ich bei der Begutachtung des Fahrzeuges dabei sein?

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Die Anwesenheit des Geschädigten ist bei dem Gutachten nicht zwingend vorgeschrieben. Es muss jedoch gewährleistet werden, dass vor Beginn der Gutachter-Tätigkeit ihr Auftrag eigenhändig und unter Berücksichtigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wird.

Falls Sie hierfür jemanden beauftragen, müssen Sie dieser Person eine Vollmacht ausstellen. Die Arbeit des Gutachters wird mit Ihrer Anwesenheit jedoch signifikant erleichtert, da Rückfragen schneller geklärt werden können. Falls der Geschädigte aufgrund von Terminen nicht dabei sein kann, ist es erforderlich, die Zugänglichkeit des Kraftfahrzeugs für den Kfz-Gutachter zu gewährleisten. Dies kann durch das Hinterlegen des Schlüssels bei der Werkstatt oder dem Gutachter selbst sein.

Für eine einwandfreie Begutachtung muss der Sachverständige Zugang haben zu allen Bereichen des Fahrzeuges. Dies beinhaltet den Kofferraum, den Motorenraum und die Fahrgastzelle. Um den Datenabgleich und damit verbunden die Arbeit des Kfz Gutachters zu beschleunigen ist es erforderlich, den Fahrzeugschein, sowie -falls vorhanden – Serviceheft und Beschreibungen von vorherigen Reparaturen und Unfällen dem Kfz-Gutachter griffbereit zur Verfügung zu stellen.

Unser Tipp:

Vereinbaren Sie einen Termin und seien Sie bei der Begutachtung selbst dabei. Nach unserem Kenntnisstand können so viele Fragen ohne Umwege direkt geklärt werden. Der Schadenhergang, sowie der Umfang des Schadens lassen sich so meist besser und schneller herleiten.

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