Hat die Versicherung des Unfallgegners die Berechtigung, meinen Unfallschaden zu begutachten?

Hat die Versicherung des Unfallgegners die Berechtigung, meinen Unfallschaden zu begutachten?

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Bild Versicherung Unfallgegner Unfallschaden begutachten
Kann die gegnerische Versicherung darauf bestehen und muss ich mich dieser Forderung beugen?

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Kann die gegnerische Versicherung darauf bestehen und muss ich mich dieser Forderung beugen?

Die Antwort darauf ist klar und eindeutig: NEIN! Natürlich nicht!

Der Unfallgegner darf ohne Ihre Zustimmung natürlich keinerlei „Kfz Gutachten“ über Ihr Fahrzeug fertigen lassen. Sollte ein Haftpflichtschaden vorliegen, so obliegt es einzig und alleine Ihnen, einen eigenen und natürlich auch von Ihnen ausgewählten Kfz Gutachter zu wählen. Nur Sie haben das Recht, den Schaden durch einen Kfz Gutachter Ihrer Wahr in Auftrag zu geben. Kein anderer, mit einer Ausnahme!

Ein Gericht darf zweiten Gutachter stellen

 

Nur das Gericht kann, um Klarheit bei der Rechtsprechung zu bekommen, einen zweiten Gutachter zur Überprüfung des ersten Gutachtens bestellen.

Dieses Gutachten können Sie dann nicht verweigern. Da sind sie zur Mitarbeit verpflichtet, müssen also Ihren Pkw für die Durchführung des neuen Gutachtens zur Verfügung stellen. Natürlich bekommen Sie Ort und Zeit, also wann und wo das Gutachten durchgeführt werden soll, mitgeteilt.

Handelt es sich bei dem Schaden um einen sogenannten Kaskoschaden, obliegt das Recht zur Besichtigung des Wagens Ihrer eigenen Versicherung. Sie sollten dann vorher abklären, ob das von Ihnen beauftragte Kfz Gutachten auch akzeptiert wird

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