Muss ein Schaden für die ausgewiesene Schadenssumme repariert werden?

Muss ein Schaden für die ausgewiesene Schadenssumme repariert werden?

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Bild Schadenssumme KFZ Berechnung
Muss ein Schaden für die ausgewiesene Schadenssumme repariert werden?

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Wie ist die genaue Rechtslage?

Muss ein Geschädigter eines Unfalles seinen Pkw genau für die Summe, die im Schadengutachten angegeben ist, in der Werkstatt reparieren lassen oder kann auch eine Teilreparatur genügen?

Die Antwort ist da recht eindeutig: NEIN! Das müssen Sie nicht! Empfohlen wird es dennoch. Das Auto-Gutachten gibt genau wieder, welche Kosten anfallen, um Ihren Pkw in den Ursprungszustand vor dem Unfall zurückzusetzen.

Aber Sie haben die freie Wahl, was Sie letztendlich machen und ob Sie überhaupt den Pkw reparieren lassen. Sie sind Herr (oder Frau) des Ganzen!

Nachdem Sie die Schadenssumme erhalten haben (man nennt das auch fiktive Abrechnung), können Sie mit dem Geld machen, was Sie wollen. Die Nutzungsausfallentschädigung oder Kosten für ein Leihfahrzeug erhalten Sie allerdings nicht. Die Kosten dafür bekommen Sie nur für den Fall des Reparaturnachweises. Gleiches gilt übrigens auch für die im Kfz-Gutachten ausgewiesene Mehrwertsteuer.

Der Unfallgeschädigte hat natürlich die Möglichkeit, sich für eine Teilreparatur zu entscheiden. Es gibt dafür viele Beispiele. Ist z. B. die Stoßstange defekt und zudem der Pkw leicht verzogen, so könnte man sich entschließen, nur die optischen Mängel, also die Stoßstange zu reparieren. In diesem Falle würde man die Kosten für die Reparatur der Stoßstange gemäß Rechnung durch die gegnerische Versicherung auszahlen.

Wie berechnet sich die Schadenssumme?

Wie findet man den Gesamtschaden nach einem nicht verschuldeten Unfall heraus?

Die Schadenssumme berechnet sich aus mehreren Posten:

  1. benötigte Ersatzteile (z. B. Kotflügel, Stoßstange, neuer Motor)
  2. Die Arbeitszeit (also den Zeitaufwand des Fachmannes für alle Arbeiten)
  3. Das Material (z. B. Spachtelmasse, Kleber)

Auch könnten Kosten für die Wiederherstellung einzelner Teile, z. B. Blecharbeiten (Ausbeulen eines Kotflügels oder anderer Teile am Fahrzeug) aufgeführt werden. Zudem ist diese Summe aller Reparaturkosten noch durch die Nutzungsausfallentschädigung erweiterbar. Darunter versteht man z. B. die Kosten für einen Leihwagen. Auch Kosten für eine etwaige Wertminderung kommen noch hinzu. Die Berechnung dafür macht der Auto-Gutachter im Rahmen der Erstellung seines Gutachtens.

Die Schadenssumme für die Reparatur des Pkw kann man in der sogenannten Schadenskalkulation vom Kfz Gutachter exakt betrachten. Folgende Dinge sind vom Gutachter dort aufgelistet:

  • Die Ersatzteilkosten
  • Die Arbeitskosten
  • Die Lackierkosten sowie die nötigen Nebenposten
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